Reisevertrieb

Kundengeldabsicherung: Drei Versicherer bleiben übrig

Die Absicherung der Kundengelder wird künftig anders geregelt

Die Absicherung der Kundengelder wird künftig anders geregelt. Foto: Alexas_Fotos/pixabay

Die Absicherung der Kundengelder bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters wird neu geregelt. Große Pauschalreiseveranstalter zahlen vom 1. Juli dieses Jahres in einen Sicherungsfonds ein, kleinere mit einem Jahresumsatz von weniger als drei Millionen Euro benötigen weiterhin ein Versicherungsunternehmen, das im Fall der Fälle die Risiken abdeckt und den benötigten Sicherungsschein für die Kunden ausstellt.

Ein solches Versicherungsunternehmen zu finden, dürfte in Zukunft nicht gerade einfacher werden. Erstens hat die Pleite von Thomas Cook aufgezeigt, welch massiver Schaden bei einer Insolvenz auftreten kann, zweitens stehen auf dem deutschen Markt künftig nur noch drei Anbieter für die Kundengeldabsicherung zur Verfügung.

Mitte dieser Woche hatte die Swiss Re Corporate Solutions bekanntgegeben, aus diesem Geschäftsbereich auszusteigen. „Die Swiss Re wird kein neues Travel-Bonding-Geschäft mehr zeichnen. Wir haben die Produktsparte im Rahmen unseres Portfolio-Managements einer Prüfung unterzogen und festgestellt, dass das Geschäft nicht mehr unserer strategischen Ausrichtung entspricht“, bestätigt eine Unternehmenssprecherin gegenüber touristik aktuell.

Mit der gleichen Begründung hatte sich die HDI Ende des vergangenen Jahres aus dem Geschäft mit der Kundengeldabsicherung zurückgezogen.

Übrig bleiben demnach die Zurich Versicherung, die den Schaden der Cook-Insolvenz stemmen musste, Tourvers als Abschlussagent der Hanse Merkur Versicherung sowie die R+V Versicherung.

Letztere gab am gestrigen Donnerstag bekannt, auch weiterhin Sicherungsscheine ausstellen zu wollen. „Die Corona-Pandemie hat die Reisebranche hart getroffen. Damit sie wieder auf die Füße kommt, braucht sie dringend starke Partner. Für uns ist deshalb klar: Wir werden auch in Zukunft kleine und große Veranstalter absichern“, so Achim Scheib, Experte der R+V Versicherung für die Absicherung von Reisepreisen. „Deshalb bietet die R+V Lösungen für beide Varianten des neuen Absicherungsmodells an.“

Dass es dennoch für einige Veranstalter kein Selbstläufer werden wird, bei einem neuen Versicherer aufgenommen zu werden, steht außer Frage. „Auch in Zukunft gilt: Das Risiko muss kalkulierbar bleiben. Deshalb prüfen wir jeden Einzelfall, für uns zählt immer die individuelle Bonität“, so Scheib.

Mehr zur Neuregelung der Kundengeldabsicherung lesen Sie hier.

Susanne Layh
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