Reisevertrieb

Überbrückungshilfe III: Update und Webinar

Das Wirtschaftsministerium hat die Detailinformationen für die Überbrückungshilfe III ein weiteres Mal aktualisiert. Die meisten Änderungen vom 24. März sind dem DRV zufolge nur redaktioneller Art oder betreffen nicht die Touristikbranche.

Interessant unter anderem für Reisebüros ist eine Änderung bei den Ausfall- und Vorbereitungskosten für stornierte Reisen in den Monaten März bis Dezember 2020: Personalkosten können diesbezüglich nun bis zu 100 Prozent geltend gemacht werden.

Wie bisher haben Antragsteller dabei ein Wahlrecht, ob sie externe Ausfallkosten geltend machen oder sich für das Anrechnen interner Kosten entscheiden. Letzteres stellt laut DRV „eine Unterstützung für Personalkosten“ dar, die durch die Bearbeitung der Stornierungen im vergangenen Jahr angefallen sind. Wörtlich heißt es beim Verband: „Während bisher bei den internen Kosten eine Förderung von 50 Prozent der für die Bearbeitung der Stornierungen notwendigen Personalkosten gezahlt wurde, können diese jetzt zu 100 Prozent geltend gemacht werden.“

Was das bedeutet, wird unter anderem in einem neuen Webinar des Netzwerks Tourismuszukunft besprochen. Es findet am Dienstag, 30. März, von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr statt. Anmeldungen sind hier möglich.

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