Reisevertrieb

Ü III: DRV begrüßt neue Hilfen  

Lobt die jüngsten Änderungen zur Ü III: DRV-Präsident Norbert Fiebig

Lobt die jüngsten Änderungen zur Ü III: DRV-Präsident Norbert Fiebig. Foto: DRV 

Nach der jüngsten Aktualisierung der Überbrückungshilfe III am Donnerstag ist der DRV voll des Lobes: Es gebe zahlreiche Verbesserungen, teilt der Verband mit. „Die kurz vor Ostern beschlossenen Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag, um den Unternehmen durch die Krise zu helfen“, wird DRV-Präsident Nobert Fiebig zitiert. Dies sei in der aktuell „überaus angespannten Lage“ sehr zu begrüßen.  

Genau deshalb sei es gleichzeitig notwendig, „dass die Überbrückungshilfen über den Juni hinaus bis zum Ende des Jahres verlängert werden“, so Fiebig. Nur so würden touristische Unternehmen „ein Mindestmaß an Planungssicherheit“ erhalten. 

Neu beschlossen wurde unter anderem ein Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben. Dieser neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. 

Darüber hinaus wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. 

Für Unternehmen der Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt zwei Millionen Euro. 

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden jetzt überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Darin wird das Verfahren zur Auszahlung des Eigenkapitalzuschusses erläutert. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform Ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt in der Verantwortung der Länder.  

Details zu den Verbesserungen der ÜIII sind hier zu finden.

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