Reisevertrieb

Insolvenzantragspflicht: Aussetzung verlängern

Experten befürchten eine Pleitewelle. Am 30. April endet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die die Bundesregierung seit Beginn der Corona-Pandemie beschlossen und mehrfach verlängert hatte. Doch ab 1. Mai müssen in Schwierigkeiten geratene Unternehmen wieder Insolvenz anmelden. 

Im Zuge dessen fordert der DRV einmal mehr, die Aussetzung zu verlängern. „Sonst wären alle Hilfen umsonst“, schreibt der Verband und fordert die Politik zum Handeln auf. „Wir brauchen jetzt die Entscheidung der Bundesregierung, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den April hinaus zu verlängern. Viele Unternehmen der Reisewirtschaft warten noch auf die Auszahlung der Hilfsleistungen. Wenn die Politik jetzt nicht endlich eine Entscheidung fällt und die Insolvenzantragspflicht nicht weiter ausgesetzt bleibt, wären bisherige Hilfen vielfach umsonst gewesen. Das kann nicht Sinn und Zweck des politischen Handelns sein“, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig. 

Er weist zudem darauf hin, dass die Unternehmen der Reisewirtschaft nach wie vor keine wirkliche Öffnungsperspektive haben, „obwohl seit Monaten Konzepte für eine verantwortungsvolle Öffnung auf dem Tisch liegen“. Und es werde noch dauern, bis das Reisegeschäft wieder richtig anlaufen werde. 

Das Bundesjustizministerium teilt auf Anfrage mit, dass man gegenwärtig nicht an einer Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht arbeite. Medienberichten zufolge wird darüber jedoch in den Koalitionsfraktionen diskutiert. 

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