Reisevertrieb

Aktionsbündnis: Sorge vor Steuernachzahlungen

Die Corona-Lohnersatzleistungen für die Jahre 2020 und 2021 sollen nach Meinung des ATV nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetzt unterworfen werden, sondern zurückgestellt werden

Die Corona-Lohnersatzleistungen für die Jahre 2020 und 2021 sollen nach Meinung des ATV nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetzt unterworfen werden, sondern zurückgestellt werden. Foto: pcess609/istockphoto

Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) fordert Nachbesserungen bei der steuerlichen Einstufung von Corona-Lohnersatzleistungen. Denn es drohen Steuernachzahlungen. Dazu hat sich das Bündnis mit einem offenen Brief an den Finanzausschuss des Bundestags gewandt.

ATV fordert, dass die Corona-Lohnersatzleistungen für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetzt unterworfen werden dürfen, sondern zurückgestellt werden müssen.

Finanziell hohe Belastung
Aktuell sieht das Jahressteuergesetz vor, dass Lohn- und Entgeltersatzleistungen wie etwa das Kurzarbeitergeld, die im Rahmen der Pandemie ausgezahlt wurden, nicht aus dem Progressionsvorbehalt herausgenommen werden. „Genau dieser Progressionsvorbehalt wird aber dazu führen, dass die vielen finanziell hart getroffenen Mitarbeiter der Tourismusbranche nun auch noch mit Nachzahlungen bei ihrer Steuererklärung zu rechnen haben“, kritisiert das Aktionsbündnis.

Fast die gesamte Tourismusbranche sei sowohl auf Corona-Hilfen als auch auf Lohn- und Entgeltersatzleistungen angewiesen. Deshalb habe die Branche enorme Gehaltseinbußen aufgrund der Pandemie hinnehmen müssen.

Entlastung gefordert
In dem ATV-Schreiben heißt es: „Eine Zurückstellung der Corona-Lohnersatzleistungen bei der Besteuerung würde die finanziellen Sorgen der in dieser Krise am schwersten Betroffenen mildern und zu einer sofortigen finanziellen Entlastung beitragen.“

Zum ATV-Bündnis gehören 28 touristische Branchenverbände, die mehr als 100 Unternehmen mit mehreren zehntausend Arbeitsplätzen vertreten. Zu dem Aktionsbündnis gehören unter anderem der Mittelstandsverband ASR, der Verband Internet Reisevertrieb (VIR), das Forum Anders Reisen und der Verband Selbständiger Reiseberater Deutschland (VSRD).

   
Arne Hübner
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