Reisevertrieb

Insolvenzversicherung: Es steht viel auf dem Spiel

Die Absicherung der Kundengelder muss neu geregelt werden. Die Frage ist nur: wie?

Die Absicherung der Kundengelder muss neu geregelt werden. Die Frage ist nur: wie? Foto: MissTuni / iStockphoto

Zum 1. Juli dieses Jahres soll die Absicherung der Kundengelder im Sinne des Pauschalreiserechts neu geregelt werden. Dies ist auch dringend notwendig – hat doch die Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook im Herbst 2019 gezeigt, dass das bisher geltende Modell in der Praxis nichts wert ist, wenn es tatsächlich einen der Großen erwischt. Denn aktuell sind über die Versicherer nur 100 Millionen Euro abgesichert – pro Versicherer wohlgemerkt, nicht pro versichertem Veranstalter.

Angedacht ist nun eine Kombination aus einer Fonds- und einer Versicherungslösung. Große Pauschalreiseveranstalter sollen künftig in einen Sicherungsfonds einzahlen, kleinere mit einem Jahresumsatz von weniger als drei Millionen Euro benötigen weiterhin ein Versicherungsunternehmen, das den benötigten Sicherungsschein für die Kunden ausstellt.
 

Suche nach Versicherer ist schwierig

Das Problem dabei: Für kleine Reiseveranstalter, aber auch für Reisebüros, die Gruppenreisen anbieten, ist es derzeit fast unmöglich, ein Versicherungsunternehmen zu finden, das die Risiken absichern möchte. Die großen Veranstalter, für die künftig die Fonds-Lösung gilt, haben diese Probleme ab Juli nicht mehr.

So klagt zum Beispiel Michael Binder, Geschäftsführer des auf Golfreisen spezialisierten Veranstalters Omega World, aktuell kein Versicherungsunternehmen zu finden, das ihm die erforderlichen Sicherungsscheine ausstellt. „Ich bekomme vom Gesetz vorgeschrieben, dass ich die Kundengelder absichern muss – aber nirgendwo gibt es ein Gesetz, das die Versicherer in die Pflicht nimmt, solche Versicherungen auch tatsächlich anzubieten. Das ist doch völlig absurd“, so Binder.

Dieses Dilemma treibt auch den DRV um. „Die durch die neue Gesetzgebung erforderliche höhere Versicherungskapazität muss für Reiseveranstalter sowie für Reisebüros, die als Veranstalter auftreten, verfügbar sein und auf dem Versicherungsmarkt angeboten werden“, so Hauptgeschäftsführer Dirk Inger. Der Verband schlägt vor, neben der Bankbürgschaft und der Versicherungslösung auch die Möglichkeit zuzulassen, „der Absicherungsverpflichtung durch ein insolvenzfestes Treuhandkonto nachzukommen.“

Bei den drei verbleibenden Versicherungsunternehmen, die überhaupt noch Kundengelder absichern (neben der von der Cook-Insolvenz betroffenen Zurich Versicherung sind dies die R+V sowie Tourvers als Abschlussagent der Hanse Merkur Reiseversicherung) betont man, jeden Fall genau zu prüfen – auch im Hinblick auf die durch die Corona-Pandemie entstandenen finanziellen Belastungen der Reiseveranstalter.

Solidarität gefordert

„Ein solches Verhalten ist mir in der jetzigen Situation vollkommen unverständlich“, sagt Hans Dittrich vom gleichnamige Reisebüro in Rheine. Er veranstaltet seit über 20 Jahren auch Gruppenreisen und setzt auf die Solidarität innerhalb der Branche. „Die Versicherungsunternehmen haben jahrelang sehr gute Geschäfte mit der Touristik gemacht, da muss man auch in der Krise zusammenhalten. Es geht entweder gemeinsam – oder gar nicht.“

Mehr zum Thema Neuregelung der Kundengeldabsicherung – und welche Verbesserungsvorschläge der DRV zum geplanten Reisesicherungsfonds hat – lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 17-18/2021 von touristik aktuell.

Susanne Layh
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