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KUG: Regelungen sollen bis September gelten

Die aktuell geltenden Kurzarbeitergeld-Regelungen sollen bis Ende September verlängert werden

Die aktuell geltenden Kurzarbeitergeld-Regelungen sollen bis Ende September verlängert werden. Foto: coffeekai/iStockphoto

Die aktuell geltenden Regelungen der Kurzarbeitergeldverordnung sollen bis zum 30. September 2021 verlängert werden. Ein entsprechender Entwurf werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, teilte das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage von touristik aktuell mit. 

Die im Zuge der Corona-Krise angepassten Regelungen gelten noch bis 30. Juni dieses Jahres. Bis dahin werden unter anderem die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit vollständig erstattet – eine große finanzielle Entlastung vor allem für die von der Corona-Pandemie stark betroffenen Unternehmen der Touristikbranche. Bis Ende Juni des laufenden Jahres gilt darüber hinaus der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeiterregelung.

Werden die aktuell geltenden Regelungen nicht verlängert, müssen Unternehmer ab 1. Juli 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge aus eigener Tasche bezahlen, was zuletzt der Bundesverband der deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) scharf kritisiert hatte: Ein weiterer Stellenabbau sei so kaum zu vermeiden. Denn für die Tourismusbranche sei die Corona-Krise am 30. Juni „noch lange nicht vorbei“, schrieb der Verband in einer Pressemitteilung. 

Weitere Anpassung über den September hinaus möglich

Jetzt scheint die Gefahr vorerst minimiert, und geht es nach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, könnten die Kurzarbeitergeld-Regelungen auch über den September hinaus verlängert werden. „Wenn es notwendig ist, werden wir darüber hinaus auch weiter verlängern“, sagte der SPD-Politiker am Samstag (22. Mai) in einem Interview mit dem RND. „Das gibt den Unternehmen in dieser schwierigen Phase Planungssicherheit und Perspektive. Das ist kluge und vorausschauende Krisenpolitik. Kurzarbeit ist die Brücke, mit der wir es über die Krise schaffen. Die Menschen behalten ihre Arbeit, gleichzeitig müssen die Unternehmen nicht erst neu nach Fachkräften suchen, wenn es wieder losgeht.“ 

Nach aktuellen Schätzungen des Ifo-Instituts waren im April insgesamt 2,7 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit.

 
Ute Fiedler
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