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Ausbildungsprämie wird verdoppelt

Um Unternehmen einen Anreiz zu bieten, auszubilden, wird die Ausbildungsprämie verdoppelt

Um Unternehmen einen Anreiz zu bieten, auszubilden, wird die Ausbildungsprämie verdoppelt. Foto: Melpomenem/iStockphoto

Um die durch die Corona-Krise weiter stark angespannte Ausbildungs-Situation auf dem Arbeitsmarkt etwas zu entspannen, ist bei der sogenannten Ausbildungsprämie kräftig nachjustiert worden. Gerade für die von der Pandemie schwer getroffene Touristik-Branche, die seit März 2020 zahlreiche Fachkräfte verloren hat, könnte die Nachbesserung Anreiz sein, weiter auszubilden. 

Bereits seit Längerem können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten eine Ausbildungsprämie – einen einmaligen Zuschuss je Ausbildungsvertrag – beantragen. Jetzt wurde die Prämie zum 1. Juni verdoppelt und die Förderungen auch für Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern geöffnet: Arbeitgeber erhalten nun 4.000 oder 6.000 Euro, statt wie bislang 2.000 beziehungsweise 3.000 Euro. Ausgezahlt werden die Prämien, nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ihrer Nachwuchskräfte. 

Voraussetzung: Unternehmen erheblich" von Corona-Krise betroffen

Die neuen Regelungen zielen auf Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen. Voraussetzung für die Beantragung einer Prämie ist, dass das Unternehmen in „erheblichem Umfang“ von der Corona-Krise betroffen ist, jedoch genauso viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abschließt, wie im Durchschnitt der Jahre 2017/2018 bis 2019/2020, teilt die Agentur für Arbeit mit. 

Erhöht ein Arbeitgeber die Anzahl der Ausbildungsplätze, könne er die sogenannte Ausbildungsprämie plus beantragen, die bislang 3.000 und seit dem 1. Juni 6.000 Euro beinhaltet. 

Mit den Prämien können laut Agentur für Arbeit auch neu abgeschlossene Ausbildungsverträge für Berufsausbildungen bezuschusst werden, die im Betrieb fortgesetzt werden. Und auch Franchise-Unternehmen können von den Prämien profitieren. Laut Agentur für Arbeit werde der Betrieb in der Regel nicht dem Gesamtunternehmensverbund zugerechnet, sondern einzeln bewertet.

Ute Fiedler
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