Reisevertrieb

Maskenpflicht: Storno kostenfrei?

Ist abzusehen, dass aufgrund von Corona am Urlaubsort sowohl für geschlossene Räume als auch in der Öffentlichkeit Maskenpflicht besteht, kann dies zum kostenfreien Reiserücktritt berechtigen. Dies gelte vor allem dann, wenn am Urlaubsort Temperaturen von 30 Grad Celsius herrschen und es ich um einen Strandurlaub handelt.

Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf (AZ: 37 C 420/20) entschieden. Geklagt hatte ein Familienvater, der im Juni 2020 eine Mallorca-Reise stornierte, nachdem die Insel eine allgemeine Maskenpflicht eingeführt hatte. Gebucht hatte er, als es diese Pflicht noch nicht gab.