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Überbrückungshilfen bis September verlängert

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III bis September 2021 verlängert

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III bis September 2021 verlängert. Foto: Stadtratte/iStockphoto

Nach der Kurzarbeitergeld-Regelung hat die Bundesregierung am 9. Juni nun auch die Überbrückungshilfe verlängert: Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Soloselbstständige sollen bis zum 30. September mit der sogenannten Überbrückungshilfe III Plus unterstützt werden. Die Neustarthilfe werde ebenfalls bis zum 30. September 2021 als „Neustarthilfe Plus“ weitergeführt, teilten die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen am Mittwochmittag mit. 

Die Überbrückungshilfe III Plus sei „inhaltlich weitgehend deckungsgleich“ mit der Überbrückungshilfe III, heißt es. Antragsberechtigt seien weiterhin nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. 

Neu aufgenommen im Programm der Überbrückungshilfe III Plus wurden laut den Ministerien folgende Punkte: 

  • „Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt." 
     
  • „Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit." 
     
  • „Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen." 
     

Förderobergrenze wird erhöht 

Darüber hinaus kündigten die Ministerien an, die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus zu erhöhen – eine Nachricht, die der DRV als „Corona-Entschädigungs-Schutzschirm“ für große Mittelständler bezeichnete. 

Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 40 Millionen Euro als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend machen. Zusammen mit der derzeit geltenden Obergrenze von bis zu zwölf Millionen Euro erhöhe sich der maximale Förderbetrag in Ü III und Ü III Plus somit auf 52 Millionen Euro. 

Die neuen Regelungen seien „ein wichtiges Signal, damit alle Unternehmen nach der Krise wieder Gas geben können. Der Konjunkturmotor läuft zum Glück wieder, aber aktuell noch nicht für alle“, erläuterte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Diesen wolle man „ein klares Signal der Sicherheit und Planungssicherheit“ geben. 

„Deutschland hat die Pandemie wirtschaftlich besser durchstanden als viele andere, weil die Bundesregierung entschlossen Hilfe geleistet hat. Und diese Unterstützung wird auch nicht kurz vorm Ziel eingestellt, das wäre ökonomischer Unsinn“, fügte Bundesfinanzminister Olaf Scholz hinzu. 

Am Mittwoch hatte die Bundesregierung zudem angekündigt, die Kurzarbeitergeld-Regelung bis Ende September 2021 zu verlängern

Ute Fiedler