Reisevertrieb

Bundestag stimmt über Reisesicherungsfonds ab

Wie werden die Kundengelder künftig abgesichert? Die Entscheidung darüber fällt heute

Wie werden die Kundengelder künftig abgesichert? Die Entscheidung darüber fällt heute. Foto: AlexRaths/iStockphoto

Am heutigen Donnerstag könnte eine Entscheidung über die Ausgestaltung des neuen Reisesicherungsfonds fallen. Der Bundestag hat eine entsprechende Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vorliegen, über die im Laufe des Tages abgestimmt wird.

Mit dem neuen Gesetzentwurf soll Klarheit über die Insolvenzversicherung von Reiseunternehmen geschaffen werden. Mit der Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook im Herbst 2019 war klargeworden, dass das bisherige Modell einer reinen Versicherungslösung nicht mehr ausreicht, da solch hohe Schadensummen nicht aufgefangen werden können. Künftig soll den Versicherungsunternehmen auch die Möglichkeit genommen werden, ihre Haftung unabhängig vom tatsächlichen Schaden auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr zu begrenzen.

Nun sollen größere Reiseveranstalter einen Teil ihres Umsatzes in einen Fonds einfließen lassen. Für Kleinstunternehmen sollen separate Regelungen zur Kundengeldabsicherung gelten. Welche Obergrenzen dabei gelten, ist noch ungewiss.

Weiterhin muss noch entschieden werden, wer den Reisesicherungsfonds künftig als GmbH betreiben wird. Verschiedene touristische Verbände hatten sich ins Spiel gebracht, Verbraucherschützer fordern hingegen neutrale Gesellschafter.

Spannend bleibt auch die Frage, wie kleinere Veranstalter und auch Reisebüros, die Gruppenreisen veranstalten, künftig ein Versicherungsunternehmen finden sollen, das bereit ist, die Risiken abzudecken

Susanne Layh
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