Reisevertrieb

Überbrückungshilfe geht wohl in die Verlängerung

Reisebüros dürfen auf weitere Leistungen aus der Ü III Plus hoffen. Foto: assalve/iStockphoto

Reisebüros dürfen auf weitere Leistungen aus der Ü III Plus hoffen. Foto: assalve/iStockphoto

Die Überbrückungshilfe III Plus soll nach dem Willen der gestrigen Bund-Länder-Konferenz über den 30. September hinaus bis zum Jahresende verlängert werden. Auch der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde in Aussicht gestellt.

Auf diese beiden milliardenschweren Instrumente der Wirtschaftsförderung einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder in einer Videoschalte. Die Beschlüsse müssen noch final vom Bundestag abgesegnet werden – die zuständigen Minister haben jedoch bereits ihre Zustimmung signalisiert.

Damit dürfen von der Corona-Pandemie besonders schwer getroffene Branchen – zu denen zweifelsfrei auch die Touristik zählt – mit weiterer finanzieller Unterstützung rechnen.

Darüber hinaus einigten sich die Politiker darauf, dass der Bund die Kosten für Schnelltests vom 11. Oktober an nicht mehr übernimmt. Wer bis dahin nicht geimpft oder genesen ist oder für wen noch keine Impfempfehlung vorliegt (zum Beispiel Minderjährige oder Schwangere), muss die in vielen Bereichen erforderlichen Schnelltests dann selbst bezahlen.

Das kann teuer werden, denn vom 23. August an gilt für viele Aktivitäten in Innenräumen eine Testpflicht für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind. Dazu zählen beispielsweise Hotelaufenthalte, Restaurant-, Friseur- oder Fitnessstudiobesuche. Ausnahmen kann es unter Umständen in Regionen mit sehr niedrigen Inzidenzen sowie für Kinder und Jugendliche geben, die sich in der Schule weiterhin kostenlos testen lassen können.

Susanne Layh
Anzeige