Reisevertrieb

Ü III Plus bis Jahresende verlängert

Die Überbrückungshilfe  III Plus wurde bis 31. Dezember 2021 verlängert

Die Überbrückungshilfe III Plus wurde bis 31. Dezember 2021 verlängert. Foto: assalve/istockphoto

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III Plus (Ü III Plus) über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Laut Bundesfinanzministerium werden die Förderbedingungen der Ü III Plus „weitgehend beibehalten“. Somit sind in der verlängerten Hilfe weiterhin Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.
 

FAQ folgen zeitnah

Das Ministerium erklärt darüber hinaus, dass die FAQ zur Ü III Plus derzeit überarbeitet und zeitnah veröffentlicht werden. Nach der Anpassung des Programms kann die Antragsstellung erfolgen.

Der DRV begrüßt die Entscheidung zur Verlängerung der Ü III Plus, übt aber auch Kritik. „Die heutige finale Entscheidung ist die richtige Entscheidung zu einem späten Zeitpunkt. Die Politik hätte diese Zusage schon eher treffen können, um der Reisewirtschaft und ihren Beschäftigten mehr Planungssicherheit zu geben“, so Hauptgeschäftsführer Dirk Inger.
 

Weitere Hilfe gefordert

Zudem müsse über eine mögliche weitere Unterstützung der Unternehmen noch zu reden sein, denn die Auswirkung der Pandemie auf die Reisemöglichkeiten seien weiter deutlich spürbar.

Der DRV verweist in diesem Zusammenhang speziell auf die Fernstrecke, wo viele Ziele touristisch noch gar nicht zu bereisen sind. Deshalb benötigten Reisebüros, Reiseveranstalter und weitere Dienstleister über das Jahresende hinaus Hilfen der Bundesregierung.

 
Arne Hübner