Reisevertrieb

Ü III Plus wird bis 31. März 2022 verlängert

Es hatte sich die letzten Wochen schon abgezeichnet: Für besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe Ü III Plus bis zum 31. März 2022 verlängert.

Diese wird inhaltlich wohl ohne größere Änderungen weitergeführt, gleiches gilt für die Kurzarbeiterregelung. Gegebenenfalls wird sich der Corona-bedingte Umsatzrückgang verändern, der mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen muss.

Unternehmen, die schon einen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können die Verlängerung über einen Änderungsantrag vornehmen.

Beim Deutschen Reiseverband trifft der Beschluss auf große Zusatimmung: „Die Überbrückungshilfen und die Kurzarbeiterregelung bis Ende März nächsten Jahres zu verlängern, ist eine gute und richtige Entscheidung. Derzeit und auch absehbar ist die Krise für die Reisewirtschaft noch nicht vorbei“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig.
 
Erst diese Woche hatte die Bundesregierung ein Tool zur Berechnung von Fristen vorgestellt. Damit können Mitarbeiter der Touristikbranche überprüfen, ob sie bei der Stornierung oder Absage einer Reise aufgrund einer Covid-19-bedingten Reisewarnung Anspruch auf Erstattung ihrer Provision beziehungsweise der kalkulierten Marge haben.

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