Reisevertrieb

TSS kämpft gegen Reisebüro-Zwangsschließung

TSS-Chef Manuel Molina will die Außerkraftsetzung der Verordnung erreichen

TSS-Chef Manuel Molina will die Außerkraftsetzung der Verordnung erreichen. Foto: mg

Wie bereits berichtet greift die Reisebüro-Kooperation TSS die Notfallverordnung der sächsischen Landesregierung an, die Reisebüros aufgrund steigender Corona-Infektionen Zwangsschließungen aufgezwungen hat. Nun hat TSS gemeinsam mit dem Reisebüro Wintraken Flugcenter erste Fakten geschaffen. 

Ein zwölfseitiger Schriftsatz wurde von einer beauftragten Anwaltskanzlei beim zuständigen sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen eingereicht. Mit dem Schriftstück soll die Verordnung im Wege des einstwilligen Rechtschutzes angegriffen werden.

Die Verordnung sei unverhältnismäßig, willkürlich und systemwidrig. Zudem liege eine Ungleichbehandlung vor, da vergleichbare Dienstleistungsbetriebe unter mehr oder minder starken Einschränkungen weiterhin öffnen dürften.

„Ziel des Antrages ist die Außerkraftsetzung der angegriffenen Norm“, erklärt TSS-Geschäftsführer Manuel Molina. „Wir haben grundsätzlich höchsten Respekt vor der aktuellen Infektions-, Krankenhaus- und Pflegesituation. Auch sperren wir uns nicht gegen behördliche Maßnahmen zur Eindämmung der als durchaus dramatisch zu bezeichnenden Lage“, so der Kooperationschef weiter.

Man sei aber der Auffassung, dass zu hinterfragen sei, warum ausgerechnet an Reisebüros mit deutlich weniger Publikumsverkehr als vielen anderen Handelsbereichen ein sehr viel höherer Maßstab angewandt werde.

Arne Hübner
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