Reisevertrieb

Start für die Überbrückungshilfe IV

Neues Fördergeld: Auch touristische Unternehmen wie Reisebüros können nun die Ü IV beantragen

Neues Fördergeld: Auch touristische Unternehmen wie Reisebüros können nun die Ü IV beantragen. Foto: geralt/pixabay

Die Corona-Wirtschaftshilfen im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV (Ü IV) können ab sofort beantragt werden. Auf der eigens eingerichteten Internet-Seite des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums können Steuerberater und andere prüfende Dritte bis Ende April Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen, wie das Wirtschaftsministerium mitteilt. 

Erste Abschläge in den nächsten Wochen

Bereits in den nächsten Wochen würden die ersten Abschlagszahlungen überwiesen, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. Mit der Überbrückungshilfe IV wolle man den Unternehmen sehr schnell eine helfende Hand reichen, um wenigstens einige Härten abzufedern.

Laut Ministerium haben sich die Förderbedingungen im Vergleich zu 2021 kaum verändert. Sie entsprächen weitgehend denjenigen der vorausgegangenen Überbrückungshilfe III Plus. Allerdings beträgt der maximale Satz der förderfähigen Fixkosten nur noch 90 statt 100 Prozent bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent. Zudem können keine Digitalisierungskosten mehr geltend gemacht werden.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).

Auch neue FAQ veröffentlicht

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar die neue Überbrückungshilfe beantragen.

Zugleich wurden die FAQ zur Ü IV auf dem Portal veröffentlicht. Sie erläutern wesentliche Fragen zur Handhabung der fünften Förderphase des Bundesprogramms und sind als Hintergrundinformationen unter anderem für antragsberechtigte Unternehmen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gedacht.

Thomas Riebesehl
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