Wie bekannt, müssen Unternehmen wie etwa Reisebüros, die von der Bundesregierung Überbrückungshilfen erhalten haben, bis Ende des Jahres eine Schlussabrechnung einreichen. Im ersten Schritt betrifft dies die Überbrückungshilfen I bis II sowie die November- und Dezemberhilfen.
Was dafür genau benötigt wird, erklärt Experte Michael Althoff in einem Web-Seminar vom DRV. Er behandelt unter anderem folgende Themen: Aufteilung der Schlussabrechnung auf Pakete und Grundlage, Bedeutung des Organisationsprofils, Einreichung der Überbrückungshilfen zu Paket 1 und Einsicht in Bearbeitungsstand, Nachzahlungen und Rückzahlungen.
Die Online-Fortbildung findet am 12. August von 15 bis 16 Uhr statt. Für DRV-Mitglieder ist sie kostenlos, Nicht-Mitglieder müssen 29 Euro bezahlen. Eine Voranmeldung ist nötig.