Reisevertrieb

DRV: Webinar zu Schlussabrechnung der Ü-Hilfen

Wie bekannt, müssen Unternehmen wie etwa Reisebüros, die von der Bundesregierung Überbrückungshilfen erhalten haben, bis Ende des Jahres eine Schlussabrechnung einreichen. Im ersten Schritt betrifft dies die Überbrückungshilfen I bis II sowie die November- und Dezemberhilfen.

Was dafür genau benötigt wird, erklärt Experte Michael Althoff in einem Web-Seminar vom DRV. Er behandelt unter anderem folgende Themen: Aufteilung der Schlussabrechnung auf Pakete und Grundlage, Bedeutung des Organisationsprofils, Einreichung der Überbrückungshilfen zu Paket 1 und Einsicht in Bearbeitungsstand, Nachzahlungen und Rückzahlungen.

Die Online-Fortbildung findet am 12. August von 15 bis 16 Uhr statt. Für DRV-Mitglieder ist sie kostenlos, Nicht-Mitglieder müssen 29 Euro bezahlen. Eine Voranmeldung ist nötig.

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