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Kurzarbeitergeld: Vereinfachter Zugang verlängert

Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld kann bis Mitte 2023 verlängert werden. Die Voraussetzungen dafür hat nun der Bundestag vor dem Hintergrund einer drohenden Rezession mit einem neuen Gesetz geschaffen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (DPA).

So ist es weiterhin ausreichend, wenn zehn Prozent statt normalerweise ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von Kurzarbeit betroffen sind.

Der vereinfachte Zugang war anlässlich der Corona-Pandemie beschlossen und mehrfach verlängert worden, zunächst bis Ende 2022. Das verabschiedete Gesetz ermöglicht dem Bundesarbeitsministerium eine erneute Verlängerung der Verordnung bis Mitte des kommenden Jahres.

Darüber hinaus kann die Bundesregierung ebenfalls regeln, dass den Arbeitgebern Sozialbeiträge erstattet werden, die sie für die Zeit der Kurzarbeit sonst zahlen müssten, berichtet DPA.

Mit dem Gesetz wolle man den deutschen Arbeitsmarkt „stabil und robust“ durch die Krise führen, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil. Kritik an den Plänen übt die Unionsfraktion. Sie sieht in der Verlängerung eine Zweckentfremdung des Kurzarbeitergelds und fordert stattdessen zielgerichtete Hilfen für Unternehmen in finanzieller Not.

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