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Kundengeldschutz: Wird es für Veranstalter noch teurer?

Viele Veranstalter dürften sich fragen, ob sie künftig mehr in den DRSF einzahlen müssen

Viele Veranstalter dürften sich fragen, ob sie künftig mehr in den DRSF einzahlen müssen. Foto: darkojow/iStock

Die FTI-Pleite ist die erste Feuerprobe für den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der seit seinem Start im Herbst 2021 für die Insolvenzabsicherung zuständig ist. Abgesehen davon, dass die Fondsverwalter bislang keine gute Figur abgeben, was die zügige Erstattung der Kundengelder angeht, stellen sich auch Fragen, wie es mit dem neu aufgestellten Insolvenzschutz in der Pauschaltouristik weitergeht.

Auffüllung des Fonds vorgeschrieben

Die wichtigste aus Sicht der Reiseveranstalter dürfte jene nach der weiteren Finanzierung sein. Werden die Beiträge, die momentan bei einem Prozent des Jahresumsatzes liegen, steigen, um den DRSF nach dem beträchtlichen Mittelabfluss durch die FTI-Insolvenz schnellstmöglich wieder aufzufüllen?

Letzteres schreibt das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) nämlich vor. Dort heißt es, die Entgelthöhe sei so zu bemessen, „dass das Zielkapital (…) nach einem überdurchschnittlichen Insolvenzfall in angemessener Zeit wieder erreicht wird“. Was „angemessen“ heißt, wird allerdings nicht erläutert.

Ebenfalls unklar ist, ob künftig möglicherweise höhere Sicherheiten beim Fonds hinterlegt werden müssen und die Kriterien dafür, zum Beispiel hinsichtlich der Bonität eines Veranstalters, verschärft werden.

Erste Veranstalter klagen

Obwohl ein Sprecher des Fonds vor einigen Wochen gegenüber dem Handelsblatt versicherte, eine stärkere Belastung der Veranstalter sei „aktuell nicht geplant“, schließt ein Teil der Versicherungsbranche dies denn auch nicht aus. „Es ist möglich, dass die Sicherheitsleistungen erhöht werden, um die Risiken besser abzusichern und die Stabilität des Systems zu gewährleisten“, heißt es etwa vom Insolvenzabsicherer Zurich auf Anfrage. Folglich müssten die Sicherheitengeber dann höhere Risiken abdecken.

Dies dürfte in der Touristik auf wenig Gegenliebe stoßen. Schon in der Vergangenheit monierten Veranstalter, dass der Kundengeldschutz zu teuer sei, die Branchenführer TUI und Dertour sind deswegen inzwischen sogar vor Gericht gezogen.

Den ausführlichen Bericht zum DRSF sowie weitere Beiträge zum Thema Reiseschutz lesen Sie im Themenschwerpunkt Versicherungen in der nächsten Ausgabe von touristik aktuell (ta 15/2024).

   
Thomas Riebesehl