Reisevertrieb

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Jetzt aktiv werden

Tastatur mit Icons zur Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt. Viel Zeit zur Umsetzung bleibt nicht mehr. Foto: abdoudz / iStock

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich eine Maßnahme, die es beeinträchtigten Menschen erlaubt, digitale Inhalte ohne fremde Hilfe nutzen zu können.

Umsetzen müssen die Regelung alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen wie einen „elektronischen Geschäftsverkehr“ oder „Personenbeförderungsdienste“ anbieten – und damit auch alle Reisebüros und Reiseveranstalter, sofern sie eine Buchungs- oder Bezahlmöglichkeit auf ihrer Internet-Seite offerieren. Erst einmal von der Umsetzung befreit hingegen sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro.

Ein wichtiges gesellschaftliches Gut

Dagegen kann natürlich niemand etwas einwenden – denn zum einen ist Teilhabe ein wichtiges gesellschaftliches Gut; zum anderen möchte man ja auch, dass möglichst viele Menschen die eigene Internet-Seite nutzen. Aufwändig umzusetzen ist die EU-Richtlinie, die zum genannten Stichtag in deutsches Recht umgesetzt wird, selbstverständlich trotzdem.

Websites müssen den EU-Vorgaben zufolge künftig in den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit barrierefrei sein – insgesamt gibt es 120 Prüfkriterien. Nur zwei kleine Beispiele: Videos müssen gut lesbare Untertitel haben, ein Bild mit einem ALT-Text versehen sein, der genau beschreibt, was auf diesem Bild zu sehen ist. Wichtig zudem: Auch Inhalte von Drittanbietern, die auf der eigenen Website platziert werden, müssen den Vorgaben entsprechen.

Online-Tools prüfen nicht alle Kriterien

Inwieweit die eigene Website schon barrierefrei ist und welche Baustellen noch offen sind, prüfen Tools wie Lighthouse, Axe DevTools und HeadingsMap. Allerdings checken diese in der Regel nur etwa ein Drittel der notwendigen Kriterien. Für die Erhebung des Status Quo sowie die anschließende Umsetzung muss man daher mit auf Barrierefreiheit spezialisierten Digital-Agenturen zusammenarbeiten. Ganz günstig wird das nicht.

Nichtstun ist aber auch keine Alternative, denn nach Ansicht des Experten Tim Wessel von der Internet-Agentur Team Neusta stehen die Abmahn-Kanzleien schon jetzt in den Startlöchern. Es drohen hohe Bußgelder sowie in der letzten Konsequenz die Abschaltung der Website.

Vorteile für Frühstarter

Punkten können Wessel zufolge hingegen solche Reisebüros und Reiseveranstalter, die ihre Online-Dienste schnell an das neue Recht anpassen. „Wenn Menschen mit Beeinträchtigungen endlich mal eine Seite gefunden haben, mit der sie gut zurechtkommen, bleiben sie da in der Regel auch.“

Weiterer positiver Nebeneffekt: Auch Suchmaschinen belohnen barrierefreie Inhalte und ranken diese entsprechend höher. Die Empfehlung ist also eindeutig: „Gehen Sie das Thema baldmöglichst an. Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt.“

         
Susanne Layh