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VÖ Travel: Gericht erlässt Arrestbefehl

Gegen den Touristikunternehmer Vural Öger hat ein Gläubiger einen Arrestbefehl erwirkt

Gegen den Touristikunternehmer Vural Öger hat ein Gläubiger einen Arrestbefehl erwirkt. Foto: VÖ Travel

Gegen den Touristikunternehmer Vural Öger hat ein Gläubiger einen Arrestbefehl erwirkt

Gegen den Touristikunternehmer Vural Öger hat ein Gläubiger einen Arrestbefehl erwirkt. Foto: VÖ Travel

Nach der Insolvenz der Veranstalter VÖ Travel und Öger Türk Tur Ende Dezember vergangenen Jahres hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Arrestbefehl gegen den Unternehmensgründer Vural Öger erlassen. Dies meldet Spiegel Online anlässlich der heute beginnenden Gläubigerversammlung. Ein Arrestbefehl ist kein Haftbefehl. Er hat eine Einschränkung des Zugriffs auf das persönliche Vermögen zur Folge und soll gewährleisten, dass Gläubiger Zugriff auf Werte haben, die ihnen zustehen.

Im Fall von VÖ Travel sei der Arrestbefehl auf Antrag des Gläubigers Sun Express erlassen worden, berichtet die Nachrichtenseite. Öger habe bereits im September 2015 Verbindlichkeiten gegenüber der Airline in Höhe von 17 Millionen Euro gehabt. Als Sun Express auf Zahlung bestand, habe Öger eine Ratenzahlung über 30 Monate vereinbart und zudem eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterzeichnet. Als Konsequenz daraus haftet der Unternehmer nun mit seinem Privatvermögen.

Nach Recherchen des Online-Magazins habe Öger im November und Dezember des vergangenen Jahres versucht, „sein Vermögen trickreich zu minimieren“, indem er zahlreiche Immobilien und Grundstücke in Deutschland und der Türkei unter Wert an seine Kinder, an Freunde und Geschäftspartner veräußerte. Daraufhin sei Sun Express gerichtlich gegen Öger vorgegangen.