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Urlaubssteuer: Veranstalter unter Druck

Macht Druck beim Thema Urlaubssteuer: DRV-Präsident Norbert Fiebig. Foto: DRV

Macht Druck beim Thema Urlaubssteuer: DRV-Präsident Norbert Fiebig. Foto: DRV

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelkontingenten kommt die Veranstalter teuer zu stehen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen hervor. So habe sich der Anteil der Veranstalter und Reisebüros am Gewerbesteueraufkommen der Kommunen von 2011 auf 2013 nahezu verdoppelt, berichtet der DRV. Das Gesetz war 2012 beschlossen worden.

„Die von der Bundesregierung vorgelegten Zahlen sind beunruhigend – denn sie bilden nur die Spitze des Eisbergs ab. Die tatsächliche Belastung für die Veranstalter ist weitaus größer“, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig. Das bisher erfasste Steueraufkommen könne nur als erster Indikator dafür gewertet werden, was wirklich an zusätzlicher Belastung auf die Veranstalter zukommt.

Umfragen des DRV ergaben, dass 78 Prozent aller auf Gewerbesteuerhinzurechnung geprüften Veranstalter Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben. Von diesen hätten 55 Prozent die Forderungen unter Vorbehalt beglichen, um die „Zinsfalle“ zu umgehen. Denn wenn eine Steuerschuld nicht unmittelbar beglichen wird und nach Klärung durch die Gerichte der gesamte Betrag eingefordert werden sollte, werden zusätzlich sechs Prozent Zinsen fällig.

Die zusätzlichen Kosten müssen die Veranstalter mittelfristig auf die Reisepreise umlegen, weshalb viele von ihnen inzwischen von einer „Urlaubssteuer“ sprechen. Verbände wie der DRV und der Busverband RDA sehen zudem die Gefahr, dass die Steuer viele Veranstalter in den Ruin treiben könne.

Zudem könnte die Steuer in Deutschland Jobs kosten: Laut DRV-Erhebungen ist ein Drittel der deutschen Veranstalter überzeugt, zumindest Teile ihres Unternehmens ins Ausland verlagern zu müssen, wenn sich bei der Gewerbesteuerhinzurechnung nichts zum Positiven verändert. 62 Prozent geben an, voraussichtlich Mitarbeiter entlassen zu müssen. 24 Prozent rechnen damit, das Veranstaltergeschäft komplett aufgeben zu müssen.

DRV-Präsident Fiebig resümiert: „Die Urlaubssteuer schwebt über der Reisebranche wie ein Damoklesschwert. Sie stellt die Reisewirtschaft vor so große Probleme, dass schnell eine politische Lösung gefunden werden muss.“ Ein erster Schritt in diese Richtung ist erfolgt: Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU) hat der Branche zugesagt, das Problem angehen zu wollen. Man sei „zuversichtlich, dass Herr Bareiß sich der Lösung der Problematik rasch annehmen wird“, lässt sich Fiebig zitieren.

Nach jetzigem Recht fällt die zusätzliche Gewerbesteuer immer dann an, wenn Veranstalter ein Hotelzimmer anmieten oder Übernachtungskontingente einkaufen. Denn die Vermittlung von Hotelleistungen wird steuerlich so behandelt wie das Anmieten von Büroräumen oder Lagerhallen. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist derzeit ein Verfahren zu der Frage anhängig, das klären soll, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung auch auf den Hoteleinkauf anzuwenden ist.

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