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Urteil: Gewerbesteuerhinzurechnung nicht rechtens

Schauinsland hat vor Gericht einen Sieg errungen

Schauinsland hat vor Gericht einen Sieg errungen. Foto: pixabay

Im Fall der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelkontingenten hat der Veranstalter Schauinsland-Reisen einen Sieg errungen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Urteil (3 K 2728/16 G) Ende September entschieden, dass „die Anwendbarkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände auf den Reisevorleistungseinkauf“ auf Basis des Geschäftsmodells von Schauinsland nicht rechtens ist. Der Veranstalter hatte sich bereits frühzeitig gegen die Hinzurechnung gewehrt und 2016 Klage vor dem Finanzgericht eingereicht.

Nach Auffassung des Düsseldorfer Gerichts fehlt es bereits an dem Vorliegen so genannten fiktiven Anlagevermögens, vielmehr sei bei wirtschaftlicher Betrachtung eher Umlaufvermögen anzunehmen. Dieses Ergebnis lasse sich auch aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ableiten und werde durch eine gebotene gesetzeshistorische Betrachtung sowie Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung gestützt. Die Revision ist ausdrücklich zugelassen.

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