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Thomas Cook weist Spekulationen zurück

Update 11:30 Uhr
Der Antrag der Grünen zur besseren Insolvenzabsicherung stehe in keinem kausalen Zusammenhang mit Thomas Cook, heißt es von der Konzernzentrale in Oberursel

Der Antrag der Grünen zur besseren Insolvenzabsicherung stehe in keinem kausalen Zusammenhang mit Thomas Cook, heißt es von der Konzernzentrale in Oberursel. Foto: Thomas Cook

Der Reisekonzern Thomas Cook weist Spekulationen des Handelsblatts zurück, wonach ein Antrag der Grünen-Fraktion im Bundestag zur Insolvenzabsicherung in Zusammenhang mit einer möglichen Pleite des Konzerns stehe. Der Brexit sei eine große politische und volkswirtschaftliche Herausforderung und setze viele Wirtschaftszweige unter Druck, heißt es in einer Stellungnahme von Thomas Cook. 

Dass die Grünen sich Gedanken um die Absicherung der Verbraucher machten, sei verständlich. „Dieses Thema ist aber nicht neu und steht auch in keinem kausalen Zusammenhang mit unserem Unternehmen“, so der Reisekonzern.

Der vorliegende Antrag basiere auf spekulativen Szenarien, lasse äußerst komplexe Zusammenhänge unberücksichtigt und verunsichere die Verbraucher unnötig. „Eine solche Hauruck-Aktion hilft weder Verbrauchern noch Reiseveranstaltern. Die aufgestellte Maximalforderung ist undurchdacht und eignet sich nicht als Basis für einen konstruktiven Dialog“, heißt es weiter in der Stellungnahme.

Gestern war bekannt geworden, dass die Grünen-Fraktion im Bundestag unter anderem im Hinblick auf den bevorstehenden Brexit fordert, Pauschalreisende bei Insolvenzen besser zu schützen. Ein entsprechender Antrag soll in den kommenden Tagen eingereicht werden.

Der Brexit stelle die Reisebranche und Veranstalter vor schwer kalkulierbare Risiken. Mindestens für den britischen Reisemarkt drohe ein erheblicher Abschwung. „Schon jetzt ist wegen der Unsicherheit ein Rückgang der Buchungen spürbar“, heißt es. Urlauber seien im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters derzeit nur unzureichend abgesichert, heißt es im Antrag der Grünen. Denn die Haftungshöchstsumme der Versicherer liegt bei 110 Millionen Euro und sei nicht ausreichend. Im Zuge des neuen Pauschalreisegesetzes hätten sowohl Bundesrat als auch mehrere Sachverständige deutlich gemacht, dass diese Summe unzulänglich sei.

Allein zwischen 2001 und 2015 habe sich das Volumen des deutschen Pauschalreisemarkts von 18,92 auf 27,4 Milliarden Euro vergrößert. „Fachleute gehen davon aus, dass der Haftungshöchstbetrag etwa sieben Prozent des Umsatzes der Unternehmen entsprechen muss“, heißt es in der Antragsbegründung.

Die Grünen fordern, den Betrag auf mindestens 300 Millionen Euro zu erhöhen. Sollte dies nicht ausreichen, sollen andere Systeme zur Kundengeldabsicherung geprüft werden.

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