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Thomas Cook: Hoteliers dürfen Kunden ablehnen

Viele Hotels akzeptieren keine Cook-Kunden mehr, auch wenn die deutschen Veranstalter nicht insolvent sind

Viele Hotels akzeptieren keine Cook-Kunden mehr, auch wenn die deutschen Veranstalter nicht insolvent sind. Foto: Thomas Cook

Hoteliers, die deutsche Kunden von Thomas Cook trotz bestehender Buchung abweisen oder nicht mehr beherbergen, handeln nicht gesetzeswidrig. Davon ist der Reiserechtler Ernst Führich überzeugt. Der Grund dafür liege im Zahlungsmodus, den Thomas Cook vielen Hotels aufgezwungen habe: Viele erhalten ihr Geld laut Führich erst drei Monate nach dem Aufenthalt des Kunden und damit viel später als von anderen Veranstaltern.

Zwar hat auch Thomas Cook bei größeren Ketten pauschale Vorauszahlungen geleistet. Das decke die Kosten aber keineswegs ab, wissen Experten. Aus Sicht von Führich ist es deshalb „verständlich, dass bei konkreten Anhaltspunkten für Zahlungsunfähigkeit oder einer Insolvenz des Veranstalters von den Kunden eine Doppelzahlung verlangt wird“.

Führich weiter: „Auch wenn manche das eine Geiselhaft des Kunden nennen, der Gesetzgeber kennt die Situation und sichert den Kunden ab.“ So bekämen alle Pauschalreisenden solche Doppelzahlungen von der Insolvenzsicherung „vollständig“ erstattet. Der Kunde bleibe also nicht auf seiner Zahlung sitzen – sofern die hinterlegte Summe des Insolvenzversicherers ausreicht.

Wenn Kunden ein zweites Mal bezahlen, sollten sie beim Absicherer von Thomas Cook, der Zurich Versicherung, die Erstattung schriftlich verlangen mit dem Hinweis, dass bereits eine Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters zum Sicherungsfall führt. Sicherungsfälle sind Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Abweisung mangels Insolvenzmasse (§ 651r I BGB).

Ob die Zurich sofort aktiv wird, ist allerdings offen. Denn bislang liegt kein Insolvenzantrag der deutschen Thomas-Cook-Töchter vor. Dennoch empfehlen auch andere Reiserechtler betroffenen Kunden, den Versicherer bereits jetzt zu kontaktieren.
 
TUI beispielsweise bezahlt die Hoteliers deutlich früher als Thomas Cook. Allerdings gibt es beim Branchenprimus wie auch allgemein im Markt unterschiedliche Modelle. So zahlen Veranstalter wichtigen Partnern zum Teil hohe Vorauszahlungen, die später verrechnet werden. Ansonsten richtet sich die Begleichung der Rechnungen mitunter nach individuellen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Veranstaltern und Hoteliers. Auch der Verkauf über Bettenbanken hat seine eigenen Gesetze.

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