Veranstalter

Thomas Cook: Insolvenzgeld reicht wohl nicht

Update 14.45 Uhr
Zur Frage der Absicherungssumme der Kundengelder von Cook gibt es widersprüchliche Aussagen

Zur Frage der Absicherungssumme der Kundengelder von Cook gibt es widersprüchliche Aussagen. Foto: geralt/www.pixabay.de

Die bei den deutschen Veranstaltern von Thomas Cook eingezahlten Kundengelder sind von der Insolvenzversicherung bei weitem nicht gedeckt. Was bislang nur eine Vermutung war, bestätigt der Insolvenzabsicherer Zurich nun auf Anfrage von touristik aktuell: „Wir gehen schon jetzt davon aus, dass im vorliegenden Fall die Summe bei weitem nicht ausreichen wird“, teilte die Versicherung mit.

Die Geschädigten sollten ihre Ansprüche zügig über www.kaera-ag.de anmelden – Gründlichkeit gehe dabei aber vor Eile, empfiehlt die Zurich. Tätig werden können zurzeit nur Kunden, deren Reise bereits abgesagt wurde oder die ihr Hotel oder den Transfer ein zweites Mal bezahlen mussten.

Laut Zurich gilt für die bereits ausgegebenen Sicherungsscheine der Stichtag der Insolvenz, auch wenn die Reise erst im November oder danach stattfinden sollte. Damit widerspricht die Versicherung der Aussage diverser Reiserechtler, dass es zwei Töpfe von je 110 Millionen Euro gebe – einen für das Touristikjahr 2018/2019 und einen für Buchungen im Touristikjahr 2019/2020.

Laut Zurich deckt die Maximalsumme von 110 Millionen alle unter Vertrag stehenden Veranstalter ab. Das heißt: Die Kundengelder der als eigenständige GmbH organisierten Veranstalter Öger Tours und Bucher sind im gleichen Topf wie die Kundengelder von Neckermann Reisen, Thomas Cook Signature und Air Marin sowie die von Tour Vital. Der Rundreisespezialist meldete am 27. September Insolvenz an. Er gehört zwar seit einem Jahr nicht mehr zur Thomas Cook, ist aber auch über die Zurich versichert.

Die Begrenzung der Haftung auf 110 Millionen Euro ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Der Kundengeldabsicherer haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu diesem Betrag. Reicht diese Summe nicht für alle Reisenden aus, verringert sich laut Zurich der Erstattungsbetrag in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht. Diese Quote steht aber einem Unternehmenssprecher zufolge noch nicht fest.