Veranstalter

Infos für Cook-Kunden ohne Sicherungsschein

Kunden, die von der Insolvenz der Thomas Cook International AG (TCI) betroffen sind und deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können ihre Forderungen bei der Konkursverwaltung anmelden. Auf der Homepage des Konkursamtes Höfe (siehe hier) steht ein Formular zur Verfügung. Entsprechende Belege müssen beigefügt werden. Hier finden sich auch weitere Informationen.

Kunden, die eine Reise über die deutschen Veranstaltermarken gebucht haben, die nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist, können mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Wann dies der Fall sein wird, ist noch ungewiss. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben.

 
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