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Stiftung Warentest: Banken lassen Cook-Kunden im Stich

Reise bezahlt, keine Leistung erhalten: Viele Kreditinstitute weigern sich dennoch, das Geld zurückzuerstatten. Foto: Poike/istockphoto

Reise bezahlt, keine Leistung erhalten: Viele Kreditinstitute weigern sich dennoch, das Geld zurückzuerstatten. Foto: Poike/istockphoto

Laut Stiftung Warentest haben mehrere Banken ihren Kunden, die einen Urlaub beim insolventen Reisekonzern Thomas Cook gebucht hatten, mitgeteilt, ein so genanntes Chargeback-Verfahren zur Rückholung des Geldes sei nicht möglich. Betroffene würden von ihren Instituten unzureichend oder sogar falsch informiert, kritisiert die Verbraucherorganisation.

Die Stiftung Warentest nennt einige Beispiele, die sie aus Rückmeldung von Lesern erhalten hat. So heißt es etwa in einem Schreiben der Commerzbank an einen Kunden: „Bei einer Pauschalreise besteht kein Chargeback-Recht (…) Aus diesem Grund sind die Mastercard-Regularien nicht anwendbar.“

Die Santander Bank teilte einem Kunden mit, „ihn in dieser Angelegenheit leider nicht unterstützen zu können“, die Postbank schreibt, sie könne „leider nicht weiterhelfen“. Die Consors-Bank erklärte einem Betroffenen, bei Pauschalreisen gebe es keine Chargeback-Rechte, „also keine Möglichkeit zur Rückrechnung der Kartenzahlung“.

Unvollständig informiert wurden laut Stiftung Warentest auch Kunden der Barclaycard und der Comdirect Bank. Sie wiesen lediglich auf den Sicherungsschein hin, mit dem Leistungen der Insolvenzversicherung in Anspruch genommen werden können. Die Erstattungsmöglichkeit über die Kreditkarte wurde nicht genannt. Die Comdirect Bank räumte nach längerem Schriftverkehr mit einem Kunden ein, dass es doch eine Chargeback-Möglichkeit gebe, „wenn die Insolvenzversicherung die Erstattung der Reisepreiszahlungen ablehnt“. In diesem Fall „können wir für Sie versuchen, den Differenzbetrag beim insolventen Unternehmen geltend zu machen“.

Die Stiftung Warentest nennt diese Aussage „falsch“. Tatsächlich erfolge die Erstattung durch die Bank des insolventen Reiseveranstalters.

Als positive Beispiele hebt die Verbraucherorganisation die Berliner Volksbank, die Deutsche Kreditbank sowie den Anbieter der Kreditkarte Miles & More hervor: Sie informierten ihre Kunden vollständig.

Pauschalreisende, deren Urlaub abgesagt wurde, müssen sich für die Erstattung ihrer Zahlungen im ersten Schritt an die Insolvenzversicherung von Thomas Cook wenden. Wird der Schaden von der Insolvenzversicherung nicht oder nur teilweise getragen, muss die kartenausgebende Bank auf Antrag des betroffenen Kunden ein Chargeback-Verfahren einleiten, mit dem das Geld zurückgerufen werden kann.

In erster Linie soll das Verfahren vor Kreditkartenbetrug schützen. Es greift auch, wenn bezahlte Leistungen des Händlers oder Dienstleisters nicht erbracht wurden, wie es bei den abgesagten Reisen von Thomas Cook der Fall ist.

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