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Insolvenzabsicherung: Eilige Suche nach Lösungen

Die Zeit drängt: Eine Lösung für eine Erhöhung der Haftobergrenze bei der Insolvenzabsicherung soll schnellstmöglich präsentiert werden

Die Zeit drängt: Eine Lösung für eine Erhöhung der Haftungsobergrenze bei der Insolvenzabsicherung soll schnellstmöglich präsentiert werden. Foto: alexas_fotos/pixabay

Die Justizminister der Länder haben während der diesjährigen Herbstkonferenz die Bundesjustizministerin aufgefordert, eine höhere Haftungsgrenze bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern zu prüfen – und zeitnah Lösungen zu finden.

„Wir sind der Meinung, dass die Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Gesellschaften bewiesen hat, dass die Möglichkeit der Kundengeldabsicherer, ihre Haftung auf 110 Millionen Euro zu begrenzen, nicht mehr zeitgemäß ist“, erklärte die diesjährige Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Sabine Sütterlin-Waack. Es müsse geklärt werden, „welche Anhebungen der Summe und welche ergänzenden Maßnahmen erforderlich sind, um einen wirksamen und umfassenden Schutz der Reisenden rasch zu gewährleisten“, sagte sie. „Hierbei sollte auch überlegt werden, ob und wie diese Schritte so ausgestaltet werden können, dass Härten für kleine und mittlere Unternehmen vermieden werden können.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hatte bereits vor der Konferenz einen Fonds ins Spiel gebracht. Dieser solle von Reiseveranstaltern und Kunden getragen werden, wodurch „mit geringen Preisaufschlägen für Reisende“ zu rechnen sei, berichtet n-tv.

Laut Handelsblatt unterstützt der Verbraucherschutz Bundesverband einen solchen Vorstoß. Allerdings müsse der Reiseveranstalter in die Pflicht genommen werden und nicht der Reisende. Diese „sollten nicht vor die Entscheidung gestellt werden, darüber entscheiden zu müssen, ob und in welcher Höhe sie sich gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters versichern“, sagte eine Expertin gegenüber dem Handelsblatt. „Dazu fehlen ihnen schlicht die notwendigen Informationen, welche Reiseveranstalter eine gute oder schlechte Bonität besitzen.“

Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands schlägt ein verpflichtendes Angebot für den freiwilligen Abschluss einer Insolvenzversicherung vor. Dieses sei leicht umsetzbar, heißt es. „Wir kennen das von der Reiserücktrittsversicherung, die die Kunden optional dazu buchen können. Die Versicherungssumme sollte dem allgemeinen Geschäftsvolumen des Reiseunternehmers entsprechen.“

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