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Provisionen: Wann die Veranstalter überweisen

Es geht ums Geld: Für Reisebüros ist der Zeitpunkt der Provisionszahlung wichtig für die Liquidität

Es geht ums Geld: Für Reisebüros ist der Zeitpunkt der Provisionszahlung wichtig für die Liquidität. Foto: moerschy/www.pixabay.de

Trotz der hohen Provisionsausfälle durch die Insolvenz von Thomas Cook wird sich an der Praxis der Auszahlung durch die Veranstalter in absehbarer Zeit kaum etwas ändern. Dies ist das Fazit einer Umfrage von touristik aktuell.

Der Grund dafür sind die geringen Margen und die Geschäftsmodelle, in erster Linie im Pauschalreisesegment: Wer in diesem Bereich vor allem im Mittelmeerraum aktiv ist, muss im Gegenzug zu Frühbucherrabatten hohe Vorauszahlungen an Hoteliers leisten. Das beeinträchtigt die Liquidität: „Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, auch noch die Provision vorab zu zahlen“, gestanden mehrere Geschäftsführer und Sales-Manager von Veranstaltern gegenüber touristik aktuell.

Gut aufgestellt sind aus Reisebüro-Sicht bei diesem Thema seit Jahren TUI, DER Touristik und Gebeco/Dr. Tigges sowie mit dem Start des neuen Touristikjahres auch Chamäleon: Alle vier Anbieter überweisen die volle Provision unmittelbar nach der Buchung, spätestens aber innerhalb von vier Wochen.

Von allen anderen Veranstaltern, darunter Alltours, FTI und Schauinsland-Reisen, kommt die Provision erst mit der Abreise des Kunden oder sogar erst drei Wochen nach dem Reisebeginn.

Ob dies juristisch in Ordnung ist, müssten Gerichte klären. Zwar hat ein Reisebüro mit der Buchung einer Reise seine Vertriebsarbeit abgeschlossen. Die Veranstalter argumentieren jedoch damit, dass der Vertrag zwischen Leistungsträger und Reisebüro erst in Kraft tritt, wenn der Kunde auch wirklich reist.

Bei Gruppenreiseveranstaltern mit einer Mindestteilnehmerzahl kommt ein weiteres Hindernis für das frühe Auszahlen der Provision hinzu: Sollten nicht genügend Teilnehmer für die jeweilige Reise zusammenkommen, muss nicht nur die Buchung gestrichen, sondern auch die Provision an den Vermittler zurückgezahlt werden.

In diesem Fall ist die juristische Situation klar: Bei Gruppenreisen gilt der Provisionsanspruch nicht bei der Vermittlung der Reise, sondern erst bei ihrem Zustandekommen. Das bedeutet, der Reisevertrag wird nur unter Vorbehalt geschlossen.

Einen Überblick über die Zahlungsmodalitäten ausgewählter Veranstalter sowie die Vergütung auf Stornos finden Abonnenten von touristik aktuell in der Rubrik „Counter-Tipps“ auf der ta-Homepage (siehe hier).