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Cook-Insolvenz: Zurich berechnet Schadenssumme

Bei der Zurich Versicherung läuft die Berechnung der Gesamtschadenssumme aus der Insolvenz von Thomas Cook nach eigenen Angaben auf Hochtouren. Dabei sei man auch auf die Datenanlieferung von Dritten angewiesen, zum Beispiel von Thomas Cook. Voraussichtlich in den nächsten Tagen soll „die Berechnung einer belastbaren Gesamtschadensumme und einer entsprechenden Regulierungsquote“ möglich sein. Gleichzeitig werde die Zurich dann mit „der quotalen Erstattung berechtigter Ansprüche“ beginnen.

Kunden von Thomas Cook können den Status ihrer Schadensanzeige hier verfolgen.

Weil die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro nicht ausreicht, um die Kunden gemäß des EU-Pauschalreiserechts angemessen zu entschädigen, hat Rechtsanwalt Martin Nettesheim im Auftrag der Zurich Versicherung ein Rechtsgutachten erstellt. Seiner Ansicht nach muss der Staat für den fehlenden Teil der Summe aufkommen: „Reisende können (…) in einem konkreten Insolvenzfall von der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs Ausgleich verlangen.“

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