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Thomas Cook: Bundesregierung kündigt Entschädigung an

Die Bundesregierung plant, Thomas-Cook-Urlauber  komplett zu entschädigen

Die Bundesregierung plant, Thomas-Cook-Urlauber komplett zu entschädigen. Foto: noelsch/pixabay

In einer Pressemitteilung hat die Bundesregierung bestätigt, betroffene Thomas-Cook-Pauschalkunden zu entschädigen. Geplant ist, ihnen die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie von der Zurich Versicherung oder von anderer Seite zurückerhalten haben oder erhalten werden, auszugleichen. Dies geschehe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten, heißt es. Im Gegenzug sollen die Ansprüche der Betroffenen an den Bund abgetreten werden, der diese Ansprüche aus einer Hand verfolgen werde.

Nur so könne eine erhebliche Prozesslawine verhindert, eine konzentrierte Rechtsklärung vorangetrieben und am Ende der mögliche Schaden für den Steuerzahler so gering wie möglich gehalten werden.

Für die Abwicklung und Auszahlung an die Kunden soll ein möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren bereitgestellt werden.

Die Kunden müssten aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren. Die Bundesregierung wird sie Anfang 2020 über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren.

Der Fall Thomas Cook werfe eine Vielzahl von schwierigen Rechtsfragen auf, die bislang ungeklärt seien, heißt es in der Mitteilung. Zum Beispiel, ob die Haftungssumme richtig berechnet wurde. Außerdem könnten Ansprüche an die Insolvenzmasse oder gegenüber anderen Beteiligten bestehen.

Es sei den Kunden nicht zumutbar, dass sie jeweils auf sich gestellt für die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen sorgen müssten. Es müssten Tausende von Klageverfahren geführt werden. Langjährige Rechtsstreitigkeiten mit entsprechend hohen Kosten wären die Folge.

Die Bundesregierung will es bei dieser schwierigen Ausgangslage nicht bewenden lassen. Die Pauschalreisenden hätten darauf vertraut, dass die ausgebebenen Sicherungsscheine ihre Schäden im Falle einer Insolvenz abdecken würden.

 
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