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DER Touristik: Sonderkündigungsrecht für Asien

DER Touristik bietet aufgrund des Coronavirus das Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht auch für andere asiatische Länder an

DER Touristik bietet aufgrund des Coronavirus das Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht auch für andere asiatische Länder an. Foto: fpdress/istockphoto

DER Touristik will Kunden, die wegen des Coronavirus verunsichert sind, Sicherheit geben und bietet ein Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht nicht nur für China, sondern auch für Reisen in andere asiatische Länder an. Dies sind Indonesien, Japan, Malaysia, Myanmar, Thailand und Vietnam. Die Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht gilt mit einer Frist von 15 Werktagen vor Abreise für alle zwischen dem 1. Februar und 31. März bei DER Touristik gebuchten Reisen im Reisezeitraum zwischen 1. April und 30. August.

Die Veranstaltermarken von DER Touristik wollen damit auf die Sorge reagieren, dass sich das Coronavirus weiter ausbreiten könnte. „Die Verbraucher sind unsicher, ob sie einen Urlaub in Südostasien buchen können, weil sie nicht wissen, wie sich die Situation entwickeln wird“, berichtet Mark Tantz, Geschäftsführer DER Touristik Deutschland. „Mit unseren Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht gehen sie null Risiko ein und haben die Gewissheit, dass sie von der Reise zurücktreten können, falls sich die Lage nach der Buchung zuspitzt.“

Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für die chinesische Provinz Hubei ausgesprochen, in der sich das Coronavirus derzeit rasant ausbreitet. Was die anderen Regionen Chinas angeht, rät die Behörde dazu, nicht notwendige Reisen zu verschieben. Für alle weiteren Länder, bei denen DER Touristik seinen Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumt, existieren solche Reisehinweise derzeit nicht.