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Keine Provision bei Sonder-Stornos wegen Corona

Die Sonderbestimmungen zu den Stornierungsmöglichkeiten der Veranstalter schließen eine Provisionsauszahlung an die Reisebüros aus

Die Sonderbestimmungen zu den Stornierungsmöglichkeiten der Veranstalter schließen eine Provisionsauszahlung an die Reisebüros aus. Foto: pixabay

In den vergangenen Tagen hatten viele Veranstalter aufgrund des Coronavirus Sonderbestimmungen zu Umbuchungen und Stornierungen von neugebuchten Reisen aufgelegt. touristik aktuell erreichten daraufhin Anfragen von Reiseverkäufern, die wissen wollten, ob für die von Kunden stornierten Reisen eine Provision gezahlt wird.

Die Antwort ist deutlich. Keiner der Veranstalter zahlt auf diese Stornierungen eine Provision.

Bentour Reisen erklärt, dass die Kulanzregelung bei zögernden Kunden als zusätzliches Verkaufsargument dienen soll, um bei Bedarf zusätzliche Sicherheit zu geben. „Sollte der Kunde sich gegen eine Reise entscheiden, so haben auch wir als Veranstalter nichts am Kunden verdient. Zusätzlich zum Nicht-Verdienst noch draufzulegen und eine Provision auszuschütten ist für uns wirtschaftlich leider nicht darstellbar. So gerne wir dies auch tun würden“, sagt Vertriebschef Christian Hauk.

Von TUI heißt es: „Mit den gelockerten Stornobedingungen für Neubuchungen wollen wir Kunden Sicherheit bei der Reisebuchung geben und zugleich unsere Vertriebspartner unterstützen. TUI geht hier ins Risiko – im Stornofall fallen Gebühren für Hotel- und Flugabsagen an. Daher besteht im Fall einer kostenlosen Stornierung kein Anspruch auf eine Provisionszahlung.“

Ganz ähnlich klingt die Erklärung von DER Touristik: „Eine Provisionszahlung ist für diese Sonderreglung ausgeschlossen, da der Veranstalter die Kosten in vollen Umfang für die Stornierung trägt und die Maßnahme als Unterstützung für den Reisebüro-Vertrieb dient.“

Auch die Veranstalter Schauinsland-Reisen, Alltours, FTI, Anex Tour, Öger Tours und Bucher zahlen auf Stornos, die die neuen Sonderegeln betreffen, keine Provision.

Die aktuellen Sonderregeln zu den Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der Veranstalter finden Sie hier.

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