Veranstalter

Pauschalreisen: Gesetz ruiniert Veranstalter

Die deutschen Reiseveranstalter suchen nach Möglichkeiten, kostenlose Stornos oder Umbuchungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr zuzulassen. Das heißt in der Praxis: Alle Kunden, die aufgrund aktueller Regelungen im Zuge der Pandemie nicht reisen können, würden von den Veranstaltern kein Geld zurückbekommen.

Ob die Lösung – sollte sie umgesetzt werden – rechtmäßig ist und Bestand haben wird, ist offen. Fakt ist: Das Pauschalreiserecht, das bei Reiseabsage in Folge höherer Gewalt die Rückzahlung der Kundengelder vorsieht, hat eine Pandemie nicht vorgesehen. Die aktuellen Ansprüche der Kunden sind in der Masse derart hoch, dass wohl kein Veranstalter in Deutschland sie aus eigener Kraft stemmen kann. Mit dem Stopp des operativen Geschäfts könnte TUI eine Notlösung gefunden haben, um Rückzahlungen zu stoppen (siehe hier).

Der DRV und der ASR hatten schon in der vergangenen Woche vor den Folgen gedroht und von der Bundesregierung ein entsprechendes Sonderprogramm gefordert: „Der Paragraph 651h (4) BGB, wonach Veranstalter bei Absagen aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände dem Kunden alle Gelder zurückzahlen müssen, ist für Pandemien wie die jetzige weder gedacht gewesen noch geeignet“, mahnte ASR-Präsident Jochen Szech.

Gleichzeitig hatten der DRV und der ASR die Regierung aufgefordert, Reisebüros so schnell wie möglich zu unterstützen, um eine Pleitewelle zu verhindern. Der Provisionsausfall sei durch nichts zu ersetzen. Von der Mehrarbeit der vergangenen Wochen spricht schon niemand mehr: Ab sofort geht es ums blanke Überleben.

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