Veranstalter

Gebeco präferiert Gutschein-Lösung

Für abgesagte Reisen im März und April bietet Gebeco zwei Möglichkeiten an: Entweder entscheidet sich der Kunde für eine Rückerstattung oder er wählt einen Gutschein. Grundsätzlich präferiert der Veranstalter die Gutschein-Lösung. Diese wolle man für „kundenseitige Stornierungen und Absagen für Abreisen ab Mai im Rahmen der zu diesem Termin gültigen Rechtslage“ einsetzen.

Die Gutscheine seien durch die Insolvenzversicherung des Veranstalters abgesichert. Kunden erhielten einen Gutschein in Höhe der geleisteten Zahlung, die Provision werde bei der neuen Reisedurchführung verrechnet.

 
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