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Gutscheine: Veranstalter müssen Prämie zahlen

Veranstalter, die ihren Kunden einen Reisegutschein ausgegeben haben, werden nun zur Kasse gebeten. Mit der „Verordnung zur Erhebung von Garantieprämien für die ergänzende Absicherung von Reisegutscheinen wegen der Covid-19-Pandemie“, kurz Garantieprämienverordnung, sind sie ab sofort verpflichtet, Prämien zu zahlen. Für kleine und mittlere Unternehmen werden 0,15 Prozent des Gutscheinwerts fällig, für große Veranstalter 0,25 Prozent.

Erhoben werden die Prämien durch das Bundesamt für Justiz. Reiseveranstalter müssen ihm gegenüber mitteilen, wie viele Gutscheine sie seit dem 31. Juli 2020 ausgegeben haben und wie hoch der Gesamtwert ist. Darüber hinaus müssen sie bis spätestens 15. Januar 2022 bekanntgeben, wie viele Beschäftigte sie haben und wie hoch der Jahresumsatz, beziehungsweise die Jahresbilanzsumme ist.

Die Regelung betrifft Gutscheine, die vom 31. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2021 ausgegeben, angepasst oder umgetauscht worden sind. Sie war nachträglich in einen Gesetzentwurf des Bundesjustizminsteriums eingebaut worden, da die EU-Kommission beihilferechtliche Bedenken angemeldet hatte. Durch diesen Schritt sollen sich Unternehmen an der staatlichen Absicherung der Gutscheine beteiligen. Die Prämien werden zudem unabhängig vom tatsächlichen Eintreten der staatlichen Absicherung erhoben.

In den vergangenen Wochen hatten sich sowohl Tourismuspolitiker als auch Branchenexperten zu Wort gemeldet und diese Regelung scharf kritisiert. Im „Handelsblatt“ warnte der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Marcel Klinge vor den Folgen neuer Belastungen für die Reisebranche. „Das Bisschen, was die Firmen bisher als Überbrückungshilfen bekommen haben, könnte ihnen der Staat bald als Garantieprämie für die Absicherung von freiwilligen Gutscheinen wieder aus der Tasche ziehen“, sagte er.

Von „gravierendem Unverständnis“ der Bundesregierung für die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in der Reisewirtschaft spricht DRV-Präsident Norbert Fiebig. Die Reisebranche habe die Regelung seinerzeit bereits für wenig hilfreich gehalten, sagte er dem „Handelsblatt“. Daran habe sich nichts geändert. Die freiwillige Gutscheinregelung habe nicht geholfen. „Sie hat Tatkraft vorgetäuscht, ohne ein Erfolg versprechendes Konzept zu verfolgen.“ Laut Fiebig sind Gutscheine unbeliebt. Weniger als 20 Prozent der Urlauber haben ihm zufolge einen Gutschein akzeptiert.

Doch die Kritik der Experten stieß auf taube Ohren: Am Dienstag war die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie ist damit rechtskräftig.