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TUI: Wittmann begründet Abschlagsangebot

TUI-Vertriebsdirektor Peter Wittmann rechtfertigt die Anpassung der Provisionsabschlagszahlungen

TUI-Vertriebsdirektor Peter Wittmann rechtfertigt die Anpassung der Provisionsabschlagszahlungen. Foto: TUI

Nach dem Sturm der Entrüstung im Zuge des gestrigen Chefrundschreibens zum Thema Provisionsabschlag ist TUI-Vertriebsdirektor Peter Wittmann darum bemüht, die Wogen zu glätten. Angesichts der schleppenden Buchungseingänge komme man den Reisebüros mit dem angepassten Abschlagsmodell entgegen, betont der Manager im Gespräch mit touristik aktuell. 

Mit der neuen Regelung bietet TUI an, dass trotz deutlich geringerer Umsätze als erwartet bei Neubuchungen vorerst weiter ein Abschlag von zehn Prozent gezahlt wird. Eigentlich müsse man den aktuellen Verträgen zufolge schon jetzt viele Reisebüros auf die Abschlagsquote von 7,5 Prozent absenken. 

Dies wolle man nicht, da TUI bewusst sei, wie wichtig die aktuellen Überweisungen für die Liquidität am Counter sei. Basis für den Abschlag von zehn Prozent ist ein TUI-Umsatz von 200.000 Euro im Geschäftsführ 2018/2019 oder 150.000 Euro im Geschäftsjahr 2019/2020. 

Gültig ist dieses Angebot bis Ende Februar: Dann erwartet der Marktführer zum Unmut vieler Reisebüros einen Mindestumsatz von 100.000 Euro. „Unmöglich“, sagen viele Agentur-Inhaber mit Blick auf das vermutlich wegfallende Frühbuchergeschäft. „Durchaus realistisch“, sagt Wittmann und verweist auf tausende Reisebüros, die durch bestehende Umbuchungen bereits „einen sehr guten Umsatzsockel“ hätten. 

Verärgert sind viele Vertriebspartner aber nicht nur über die 100.000 Euro-Hürde, sondern auch über die Ankündigung, bei einer Rückstufung die zu viel bezahlte Differenz schon im April zurückzahlen zu müssen. Maximal könnten dabei 2.500 Euro anfallen. 

Aus Sicht von Wittmann ist die mögliche Rückstufung auf 7,5 Prozent Abschlag auch ein Schutz für die Agenturen: Würde die Summe nicht gesenkt, bestünde die Gefahr, dass am Jahresende noch wesentlich höhere Rückforderungen auflaufen würden. 

Das wiederum ist nicht nur ein Risiko für das Reisebüro selbst, sondern auch für TUI: Meldet eine Agentur Insolvenz an, kann der Marktführer auch keine Provision zurückfordern. 

Den Artikel zum Thema Anpassung der Provisionsabschlagszahlungen finden Sie hier

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