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ASR: Kritik an Gesetzentwurf

Der Mittelstandsverband ASR kritisiert den Entwurf des „Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb“. Grundsätzlich begrüßt der Verband natürlich den Kampf gegen Steuerumgehung, fordert aber eine situationsgerechte Behandlung der Zahlungen im internationalen Reiseverkehr. Denn so wie der Entwurf jetzt eingebracht worden ist, könnte er das Aus für einige Spezialveranstalter bedeuten.

Was will das Gesetz konkret? Deutschen Unternehmen soll die steuerliche Abzugsfähigkeit für sämtliche Aufwendungen aus Geschäftsbeziehungen in einige Länder auf einer so genannten „Schwarzen Liste“ untersagt werden. Auf dieser Liste stehen neben den Tauchzielen Samoa und Fiji mit Barbados, Oman, Panama, den Seychellen sowie Trinidad und Tobago auch einige Länder, die bei Pauschalreisenden beliebt sind.

Verkauft nun ein Reiseveranstalter beispielsweise eine Hochzeitsreise auf die Seychellen, kann er weder das Flugticket mit Air Seychelles noch die Hotelrechnung als Aufwand geltend machen, sondern muss fast den gesamten Reisepreis als Gewinn versteuern. Auch der Umfang der geforderten Dokumentations- und Nachweispflichten sei nur für Banken, nicht aber für Veranstalter zu leisten, meint ASR-Steuerexperte Sören Münch.

Der ASR hat daher dem Bundesfinanzministerium einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der die Reisebranche von diesen Regelungen ausnimmt. ASR-Präsident Jochen Szech argumentiert: „Wer für Steuertricks Geld in die Südsee schafft, tut dies bestimmt nicht, in dem er für 100 Dollar eine Hotelübernachtung auf einer Tauchbasis bucht.“

 
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