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DRV: Vorkasse sichert Veranstalter-Vielfalt

Verteidigt die Vorkasse-Praxis: DRV-Präsident Norbert Fiebig. Foto: DRV

Verteidigt die Vorkasse-Praxis: DRV-Präsident Norbert Fiebig. Foto: DRV

Der DRV hat auf den neuerlichen Vorstoß der Verbraucherzentralen zur Abschaffung der Vorkasse bei Reisebuchungen reagiert. Diese Überlegungen basierten „auf der falschen Grundannahme, dass Reiseveranstalter die Vorleistungen für ihre Partner über den Kapitalmarkt finanzieren könnten oder über unbegrenzte Liquidität verfügen“ und seien „praxisfremd“, kritisiert DRV-Präsident Norbert Fiebig. 

„Ende der Vielfalt“
Viele kleine und mittelständische Veranstalter könnten unter diesen Voraussetzungen ihren Betrieb nicht fortführen. „Das wäre das Ende der Vielfalt im Urlaubsmarkt“, betont der Verbandschef.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte anlässlich der ITB von der Bundesregierung erneut gefordert, die Vorkasse bei Flügen und Reisen abzuschaffen. Aus Sicht der Verbraucherschützer sei diese Praxis „wirtschaftlich äußerst bedenklich“ und mache Kunden „zwangsweise zu Kreditgebern“.

Dies sehen der DRV und von ihm zitierte Experten anders. So spreche sich Hans-Josef Vogel von der Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt ebenfalls für die Vorkasse-Praxis aus, wie es in einer Pressemitteilung heißt: „Die Anzahlungen dienen auch einer Sicherstellung der Ernsthaftigkeit des Reisewunsches“, so der Jurist. Jede Buchung, die nicht zu einer durchgeführten Reise werde, führe zu einem wirtschaftlichen Schaden beim Reiseveranstalter.

Auch Juristen für „angemessene“ Anzahlung
Gleichzeitig sieht der Reiserechtsexperte das Problem, dass ein Wegfall der Vorauszahlungen zu Parallelbuchungen bei verschiedenen Veranstaltern oder mehrerer Ziele führen könne – und damit zu massiven wirtschaftlichen Schäden.

Laut DRV sprechen sich weitere Reiserechtsexperten wie Ansgar Staudinger und Klaus Tonner ebenfalls für die Beibehaltung „einer angemessenen und moderaten Anzahlung“ bei Pauschalreisen aus.

Letztere böten Verbrauchern größtmögliche Sicherheit, erklärt DRV-Präsident Fiebig weiter: „Das Geld der Kundinnen und Kunden – sowohl die Anzahlung als auch die Restzahlung – ist sicher. Im Gegensatz zu den Geldern bei individuell zusammengestellten Reisen, die nicht insolvenzabgesichert sind.“

Für zusätzliche Sicherheit der Pauschalreisenden werde der neue Reisesicherungsfonds sorgen, der sich gerade im Gesetzgebungsverfahren befindet und noch in diesem Jahr eingeführt werden soll. „Die neue Kundengeldabsicherung schützt noch besser und macht die Pauschalreise noch kundenfreundlicher“, so Fiebig.

Christofer Knaak
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