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DER Touristik/FTI: „Kartellamt wäre wohl keine Hürde“

FTI-Zentrale in München: Eine Übernahme durch DER Touristik ist unwahrscheinlich. Foto: mg

FTI-Zentrale in München: Eine Übernahme durch DER Touristik ist unwahrscheinlich. Foto: mg

Frank Bernardi von der Kanzlei Rödl & Partner. Foto: Rödl & Partner

Frank Bernardi von der Kanzlei Rödl & Partner. Foto: Rödl & Partner

Eine mögliche Übernahme von FTI durch DER Touristik ist offenbar in weite Ferne gerückt – und insgesamt eher unwahrscheinlich. Denn große Vorteile, die über den Wegfall eines Konkurrenzunternehmens hinausgehen, sehen die meisten Branchenexperten im Falle einer Übernahme nicht: Die Überschneidungen beider Veranstalter sind einfach zu groß – und organisatorisch wäre eine Zusammenführung ein hartes Stück Arbeit. 

Nach wie vor keine offiziellen Statements

Dennoch: Auch fünf Wochen nach dem Bekanntwerden der angeblichen Übernahmeverhandlungen schweigen sich beide Seiten weiter zu dem Thema aus. Kein „ja“, kein „nein“, nicht mal ein „vielleicht“ oder ein „Schnee von gestern“.

Wir haben deshalb mit den Rechtsanwälten Frank Bernardi und Johannes Scherzinger von der Kanzlei Rödl & Partner gesprochen und sie gefragt, welche Hürden im Fall einer Übernahme zu nehmen wären. 

Schuldenschnitt von FTI ist schwierig

Die Antworten sind eindeutig: Die Hürden liegen sowohl intern (Wie sieht das Übernahmekonzept aus?) als auch extern. Und bei Letzterem spielt vor allem der angeblich von Rewe geforderte Schuldenschnitt eine wichtige Rolle: Auf den werde sich die Bundesregierung wohl kaum einlassen, so die Prognose von Frank Bernardi.

Dabei gibt er zu bedenken, dass der Staat zwar bereits in der Vergangenheit auf Forderungen verzichtet habe, etwa bei Condor. „Aber die Ausreichung der Corona-Beihilfen ist so bislang ohne Vergleich“, so der Anwalt.

Aus seiner Sicht könnte es im Fall FTI viele Unternehmen geben, die nach einem Schuldenschnitt argumentieren würden, dass ihr Fall vergleichbar sei mit dem der Münchner. „Der Staat wird daher nicht zu Unrecht befürchten, das auch andere einen Erlass ihrer Schulden fordern werden, wenn er dies bei FTI macht“, stellt Frank Bernardi klar.

Kartellrecht ist das geringere Problem

Kartellrechtliche Hürden sehen er und sein Kollege Johannes Scherzinger dagegen kaum. Zwar müsste die Hürde eines Fusionskontrollverfahrens genommen werden. Die beiden Anwälte gehen allerdings nicht davon aus, „dass ein möglicher Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führen und eine Kartellbehörde die Fusion untersagen würde“.

Wie eine Entschuldung von FTI aussehen könnte, wieviel Zeit ein Fusionskontrollverfahren beansprucht und welche Fakten dabei eine Rolle spielen, lesen Sie in einem Interview mit den beiden Anwälten in der aktuellen Ausgabe von touristik aktuell (ta 05-06/2023). Zum E-Paper geht es hier.

Matthias Gürtler
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