Verkehr

GDS-Aufschlag: Rückschlag für Amadeus

Das Landgericht Hamburg hat im Streit um die Vorzugspreise von Lufthansa den Antrag von Amadeus auf eine Einstweilige Verfügung abgelehnt. Der CRS-Anbieter wollte damit verhindern, dass Lufthansa bis zu einer gerichtlichen Entscheidung einen Aufschlag beim Buchen von Lufthansa-Flügen über Amadeus erheben darf. Amadeus wartet derzeit die Urteilsbegründung ab, um anschließend eventuell Berufung einzulegen. Der CRS-Anbieter habe weiterhin das Ziel, "eine angemessene Lösung für unsere Reisebüro-Kunden und für die Reisenden zu erreichen", betonte Amadeus-Chef Holger Taubmann in einem Rundschreiben.
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