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TUI Fly: Ausfälle werden vor Gericht gehen

Für einen verdeckten Streik bei TUI Fly gibt es bislang keinerlei Beweise

Für einen verdeckten Streik bei TUI Fly gibt es bislang keinerlei Beweise. Foto: TUI Fly

Der wohl größte Crew-Aufstand in der Geschichte der deutschen Luftfahrt wird aller Voraussicht nach viele Gerichte beschäftigen. Davon sind viele Reiserechtler überzeugt, nachdem Anfang Oktober über Tage hinweg zahlreiche Flüge von TUI Fly aufgrund massenhafter plötzlicher Krankmeldungen ausfielen. Betroffen waren auch Flüge von Air Berlin, die mit Maschinen und Besatzungen von TUI Fly durchgeführt werden.

Betroffene Kunden sollten deshalb ihre Ansprüche geltend machen und Gerichte über die Frage entscheiden lassen, ob die Flugausfälle als externer Arbeitskampf und damit als höhere Gewalt gewertet werden oder nicht. „Wo kein Kläger, da kein Richter“, mahnt der Reiserechtsexperte Ernst Führich an. Sollten die Richter keine höhere Gewalt feststellen, stehen den Kunden zusätzlich zur Rückzahlung des Reisepreises Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung der EU sowie Gewährleistungsrechte nach dem Reisevertragsrecht zu.

Die Chancen dafür stehen gar nicht so schlecht. Denn bislang sind offenbar noch keine Beweise aufgetaucht, dass sich die Crew-Mitglieder zu einem wilden Streik verabredet hätten. „Die haben das offenbar sehr clever angestellt und keinerlei schriftlichen Austausch etwa über soziale Netzwerke gehabt“, berichtet ein Insider und vermutet, dass die Abstimmungen per Telefonkette getroffen wurden.

Führich selbst hält die „kollektiv ausgeübten Arbeitsniederlegungen durch angebliche Krankheiten“ für einen „versteckten Arbeitskampf“, der als höhere Gewalt beziehungsweise als „unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand“ angesehen werden kann. Andere Reiserechtler widersprechen dieser Meinung. Aus ihrer Sicht sind „interne Probleme keine außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstände“ (siehe auch hier).