Verkehr

BGH: Airlines müssen Reisepapiere prüfen

Überprüft eine Fluggesellschaft vor Abflug nicht die Reisedokumente ihrer Passagiere, muss sie möglicherweise für die Folgen haften. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof im Fall eines Bußgeldes wegen eines fehlenden Visums entschieden.

In dem verhandelten Fall reiste ein Fluggast im Frühjahr 2015 ohne erforderliches Visum nach Indien, weshalb die dortigen Behörden gegen die Airline ein Bußgeld von umgerechnet etwa 1.400 Euro verhängten. Daraufhin klagte die Fluggesellschaft auf Schadenersatz, unterlag aber in den Vorinstanzen.

Das BGH hob nun das Berufungsurteil auf und wies den Rechtsstreit an das Landgericht Hannover zurück. Zwar sei das Gericht zu Recht davon ausgegangen, dass der Passagier die „vertragliche Nebenpflicht“ hatte, den Flug nicht ohne die erforderlichen Dokumente anzutreten.

Allerdings sei ein Mitverschulden der Airline durch die Beförderungsbedingungen, die nur den Fluggast zur Mitführung der notwendigen Reisedokumente verpflichte, nicht ausgeschlossen. Die indischen Behörden hätten der Klägerin das Bußgeld auferlegt, weil diese gegen ihre eigene rechtliche Verpflichtung verstoßen habe, keinen Fluggast ohne das erforderliche Visum zu befördern, argumentieren die Richter. Nun müsse sich das Berufungsgericht mit der „Art und Schwere der wechselseitigen Ursachenbeiträge“ befassen.
Anzeige