Verkehr

Lufthansa: Entschädigung nach Streik

Lufthansa muss eine Entschädigung an zwei Luxemburger zahlen, deren Flüge im Herbst 2016 wegen eines angekündigten Streiks annulliert worden waren. 

Ein luxemburgisches Gericht hatte am 18. Juli entschieden, dass der angekündigte Streik keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der europäischen Fluggastrechteverordnung darstelle. Die Airline wurde verpflichtet, Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt 500 Euro an beide Kläger zu zahlen.

Gestützt hatten sich die Richter auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs von April 2018. Beim TUI-Fly-Urteil hatte das Gericht die außergewöhnlichen Umstände schon bei einem „wilden“ Streik verneint.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) wertet die Entscheidung als „Urteil mit Signalwirkung“. „Wir fänden es richtig, dass auch deutsche Gerichte zukünftig diese Auslegung teilen“, sagt Bernd Krieger, Leiter beim EVZ.

Auf der Homepage des Verbraucherzentrums wird ein Musterbrief zur Verfügung gestellt. So sollen Passagiere, die von Flugbehinderungen aufgrund von Streiks betroffen sind, ermutigt werden, neben der Ticketpreiserstattung auch eine finanzielle Entschädigung schriftlich bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Der Brief ist hier zu finden.

 
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