Verkehr

Gepäckpreise: Niederlage für Easyjet

Die Günstig-Airline Easyjet ist verpflichtet worden, bei Online-Buchungen ihre Gepäckgebühren künftig transparenter auszuweisen. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin muss die Fluggesellschaft ihre Kunden darüber informieren, dass die angegebenen Gepäckpreise nur für den aktuellen Buchungsvorgang gelten und sich bei späterer Zubuchung ändern können. Dies hatte der britische Billigflieger bislang unterlassen, wogegen die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) geklagt hatte.

„Mit der erfolgreichen Klage konnten wir für Kunden von Easyjet mehr Klarheit bei den Gepäckpreisen erreichen“, so VZB-Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk. Die Verbraucherschützer stützten sich auf die EU-Verordnung 1008/2008, wonach Airlines Zusatzkosten transparent und eindeutig am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitteilen müssen.

Laut VZB hatte Easyjet in ihren Online-Gepäckinformationen bislang zwar darüber informiert, dass die Preise für das aufzugebende Gepäck je nach Strecke und Ort der Buchung variieren können. Es habe allerdings die wichtige Info gefehlt, dass sich der bei Flugbuchung angegebene Gepäckpreis auch in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Buchung verändern könne. (Az: 52 O 365/17).

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