Verkehr

BGH: Keine Entschädigung bei Airport-Panne

Verspäten sich Flüge durch eine umfassende technische Panne am Airport, haben Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung. Ein mehrstündiger Ausfall aller Computersysteme an den Abfertigungsschaltern eines Terminals könne „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne der Fluggastrechteverordnung begründen, heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Ein solches Vorkommnis sei von Airlines nicht zu beherrschen, da die Überwachung, Wartung und Reparatur derartiger Einrichtungen nicht in deren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich falle.

Mit dieser Entscheidung wurden die Klagen zweier Airline-Kundinnen zurückgewiesen. Diese waren wegen eines 13-stündigen Systemausfalls an den Abfertigungsschaltern des Terminals 7 in New York-JFK verspätet nach London geflogen und verpassten somit den Anschlussflug nach Stuttgart. Bereits die vorherigen Instanzen hatten die Klagen abgewiesen. (Az. X ZR 15/18 und X ZR 85/18).

Anzeige