Verkehr

Lufthansa: Neue Richtlinien zu Flugänderungen

Für die Lufthansa-Airlines Lufthansa, Austrian und Swiss gelten nun einheitliche Regeln im Fall von Flugänderungen

Für die Lufthansa-Airlines Lufthansa, Austrian und Swiss gelten nun einheitliche Regeln im Fall von Flugänderungen. Foto: Lufthansa Group

Die Lufthansa-Gruppe hat die Regeln für die Bearbeitung von Flugunregelmäßigkeiten harmonisiert. Die wichtigste Neuerung für Agenturpartner: Künftig können alle Abweichungen wie Streichungen und andere Flugplanänderungen bei Lufthansa, Austrian Airlines und Swiss im Reisebüro bearbeitet werden, wie Lufthansa in einer Vertriebsmitteilung ankündigt.

Im Einzelnen entfallen bei der LH-Tochter Swiss künftig Einschränkungen im Fall von Unregelmäßigkeiten innerhalb von 48 Stunden vor Abflug. Demnach ist für Umschreibungen und Erstattungen aufgrund von Flugstreichungen keine Genehmigung (Waiver) mehr erforderlich, sofern auf der Flugnummer des Operating Carriers gebucht und das Ticket auf dem Dokument dieser Airline ausgestellt wurde.

Weiterhin gelten nun auch für Umbuchungen von gestrichenen Eurowings-Flügen auf Lufthansa, Austrian- oder Swiss-Dokumenten die gleichen Regeln wie für gecancelte Flüge der drei Netz-Carrier. Für Umschreibungen und Erstattungen ist aber weiterhin eine Genehmigung erforderlich.

Zudem unterscheiden die Lufthansa Group Airlines gemäß der Iata-Empfehlungen künftig zwischen langfristigen Flugplanänderungen mehr als einen Tag vor Abflug und kurzfristigen Flugunregelmäßigkeiten. Alle langfristigen Änderungen (SKCHG) sollen demnach mit S- in der Tarifberechnung umgeschrieben werden, der Endorsement-Eintrag lautet: SKCHG/FLIGHT/DATE. Kurzfristige Flugunregelmäßigkeiten (INVOL) werden mit I- in der Tarifberechnung umgeschrieben. Der Endorsement-Eintrag lautet: INVOL/FLIGHT/DATE.

Der Eintrag S- und I- ist für Vertriebspartner immer dann verpflichtend, wenn das Reservierungssystem dies technisch ermöglicht. Der Endorsement-Eintrag ist zwingend erforderlich, da eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Endorsement-Box zu einem ADM führt.

Bei kurzfristigen Flugstreichungen gibt es eine weitere Änderung: Die neue Verbindung kann nun bis zu sieben statt bislang drei Tage nach dem ursprünglichen Flugdatum in derselben Reiseklasse gebucht werden, wenn die ursprüngliche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist.

Die neue „Flight irregularities policy for business partners (OS/LH/LX)“ ersetzt die bislang separaten Regeln von Lufthansa, Austrian und Swiss und gilt ab 15. Mai. Für Brussels Airlines gelten weiterhin die bisherigen Richtlinien.

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