Verkehr

Iata: Reisebüros müssen Kundendaten eingeben

Lufthansa weist Agenturpartner auf geänderte Regelungen des Airline-Verbands Iata bezüglich des Umgangs mit Kundendaten hin. Demnach müssen Reisebüros ab 1. Juni aktiv nachfragen, ob der Reisende seine Kontaktdaten (Mobilnummer und/oder E-Mail-Adresse) der Fluggesellschaft zur Verfügung stellen möchte, um im Falle einer Flugunregelmäßigkeit direkt kontaktiert zu werden. Die Regelung betreffe auch Gruppenbuchungen, heißt es in einer Vertriebsinfo der Lufthansa-Gruppe.

Für die Eingabe der Kontaktinformationen im PNR ist das von der Iata geschaffene standardisierte „SSR CTC“-Format vorgesehen. Lufthansa empfiehlt, dieses Standardformat zur Eingabe der Kontaktdaten für die Benachrichtigungen der Kunden zu nutzen und in den Kundenprofilen entsprechend zu speichern. Diese Daten würden von den Airlines der Lufthansa Group ausschließlich für flugbezogene Informationen und nicht für Marketing- oder Werbezwecke genutzt, heißt es.

Weitere Infos zu den korrekten Eingabeformaten finden Reisebüros im „Experts“-Agenturportal von Lufthansa unter www.lufthansaexperts.com.