Verkehr

Urteil: Doppelter Schadensersatz ausgeschlossen

Fluggäste können bei Verspätungen oder Ausfällen keine doppelte Ausgleichszahlung von Airlines verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit Urteile der Vorinstanzen bestätigt.

Verhandelt wurden zwei Fälle, bei denen die betroffenen Fluggesellschaften Ausgleichszahlungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung in Höhe von 600 Euro pro Reisenden leisteten. In beiden Fällen ging es darum, ob diese Zahlungen auf Ersatzansprüche auf der Grundlage des deutschen Reisevertrags- beziehungsweise Personenbeförderungsrecht angerechnet werden dürfen.

Das Amtsgericht und das Landgericht Frankfurt hatten entschieden, dass der Fluggast bei einer Beförderungsverweigerung oder einer Flugverspätung zwischen beiden Formen des finanziellen Ausgleichs wählen kann. Beanspruche er eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung, sei diese nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung auf Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen.

Das Urteil im Detail finden Sie hier.